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Sehr viele Menschen glauben, dass man beim Standesamt lediglich heiraten könne. Doch dieser Eindruck trügt, denn  wie kaum eine andere Abteilung der Verwaltung begleitet das Standesamt Bürgerinnen und Bürger ein Leben lang: Beginnend mit der Geburt über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall beurkunden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeden Vorgang.

Zu den Dienstleistungen des Standesamts zählen beispielsweise auch namensgestaltende Erklärungen, Vater- und Mutterschaftserklärungen oder etwa die Ausstellung von Personenstandsurkunden.

Einer der Schwerpunkte liegt selbstverständlich im Bereich der Trauungen. Im Folgenden finden Sie dazu hilfreiche Informationen.

Das Trauzimmer

Das Trauzimmer im Amt Mittleres Nordfriesland ist so gestaltet, dass die natürliche Nüchternheit eines Verwaltungssitzes ein wenig in den Hintergrund tritt. Der Raum bietet Platz für Brautpaar und Trauzeugen sowie für maximal 22 weitere Gäste. Dank seines separaten Aus- und Eingangs haben Freunde und Bekannte die Möglichkeit, nach der Trauung ganz persönlich fürs Brautpaar Spalier zu stehen. Wenn Sie den Raum persönlich in Augenschein nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte einfach einen Termin mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Standesamts.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamts ermöglichen Ihnen eine Trauung auch außerhalb des Amtsgebäudes. Dafür besteht eine Kooperation mit exponierten Standorten:

Margitta Paulsen

Levke Petersen

Dirk Bölter

Evelyn Sältz

Diese Unterlagen sind zur Anmeldung der Eheschließung nötig:

Wenn beide Partner noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten und volljährig sowie Deutsche ohne Auslandsbezug sind genügen in der Regel folgende Dokumente:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
  • Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes.
    Hinweis: Wenn Sie im Amtsgebiet Mittleres Nordfriesland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht. Die Aufenthaltsbescheinigung ist für alle deutschen und alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder.
    Hinweis: In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein.
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.

Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister erhältlich beim Standesamt des
    Geburtsortes.
  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. eine neue beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt.
    Hinweis: Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.

In allen anderen Fällen erhalten Sie eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden.

Dieses Beratungsgespräch ist erforderlich wenn Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren sind oder adoptiert sind,
  • Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
  • bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten.

Kontakt

Anschrift

Standesbeamtin

Standesbeamtin

Amt Mittleres Nordfriesland

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

E-Mail:
info[at]amnf.de
 

Sozialzentrum

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:geschlossen
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Norderende 2
25821 Breklum

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25

E-Mail:
info-sz[at]amnf.de

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