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Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.

Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.

Änderungen an zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen anzeigen

Wenn Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags Änderungen erwirken oder mitteilen wollen, müssen Sie diese vorab anzeigen.

Als Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen Sie der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:

  • Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen)
    • Wollen Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags die Vertragsbedingungen ändern, müssen Sie diese der Zertifizierungsstelle vorab anzeigen.
    • In der Änderungsanzeige müssen Sie sämtliche geänderte Textauszüge mit Fundstellen aufführen und die entsprechenden Austauschseiten mit den markierten Änderungen einreichen.
  • Anzeige bei einem Anbieterwechsel
    • Geht ein Zertifikat durch Bestandsübertragung oder im Wege der Rechtsnachfolge beispielsweise durch Verschmelzung auf einen Anbieter über (sogenannter Anbieterwechsel), müssen Sie als neuer (aufnehmender) Anbieter eine Änderungsanzeige einreichen.
  • Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten
    • Ändern sich bei Ihnen als Anbieter die Rechtsform, die Firma oder der Sitz, müssen Sie dies mit einer Änderungsanzeige mitteilen.
    • Die Änderungsanzeige einem zertifizierten Vertrag müssen Sie schriftlich beim BZSt einreichen.

Hinweis: Bei Standard-Änderungsanzeigen dürfen keine Zertifizierungskriterien nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) betroffen sein, da diese Vertragsanpassungen nur mit einem neuen gebührenpflichtigen Zertifizierungsantrag geprüft werden können.

Kurztext

  • Änderungsanzeige zu Altersvorsorgeverträgen Prüfung
  • Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:
    • bei Änderungen an den Vertragsbedingungen
    • beim Wechsel des Anbieters
    • bei Änderung der Anbieterdaten
  • Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Beantragung: Änderungsanzeige muss per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingereicht werden
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

 

Sie müssen die Änderungsanzeige zu Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen („Riester“ oder „Rürup“) per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.

  • Rufen Sie die für Ihren Zweck passende Änderungsanzeige auf der Internetseite des BZSt auf.
  • Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular und alle erforderlichen Unterlagen per Post an den Dienstsitz des BZSt in Berlin.
  • Das BZSt prüft Ihre Änderungsanzeige.

Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen die Zertifizierungsstelle des BZSt per Post das Ergebnis (Zustimmung oder Ablehnung) der Prüfung der Änderungsanzeige zum betroffenen Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag mit.

Voraussetzungen

Sie sind Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen):
    • Anlage zur Standard-Änderungsanzeige
    • Austauschseiten
  • Anzeige bei einem Anbieterwechsel:
    • Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    • Handelsregisterauszug
    • aktuelle Anbieterbescheinigung
  • Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten:
    • aktuelle Anbieterbescheinigung

 


Ansprechpartner

An der Küppe 1 53225 Bonn, Stadt
Tel: +49 228 406-0Fax: +49 228 406-2661E-Mail: poststelle[at]bzst.bund.deWeb: www.bzst.de


Montag: 09:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr


10115 Berlin, Stadt
Tel: +49 228 406-0Fax: +49 228 4063695E-Mail: zertifizierungsstelle[at]bzst.bund.de


Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Mittleres Nordfriesland

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Di:08:00 - 12:00
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Di:geschlossen
Mi:geschlossen
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Fr:08:00 - 12:00

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Norderende 2
25821 Breklum

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25

E-Mail:
info-sz[at]amnf.de

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