Ausnahme vom Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Ausnahme vom Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden, obwohl das Mindestalter noch nicht erreicht ist.
Beschreibung
Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre bei den Fahrerlaubnisklassen A2, B, BE, C1 und C1E. Bei der Fahrerlaubnisklasse C, CE und D1 und D1E beträgt das Mindestalter 21 Jahre und bei D und DE beträgt es 24 Jahre.Die Fahrerlaubnis der Klassen A1, L und T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.
Das Fahrerlaubnisrecht ist besonderes Gefahrenabwehrrecht. Auch die Mindestaltersgrenzen bezwecken den Schutz der Allgemeinheit und letztendlich auch der Betroffenen selbst.
Entscheidungen über Ausnahmen vom Mindestalter sind stets einzelfallbezogen zu treffen. Für das Abweichen von den gesetzlichen Vorgaben ist Voraussetzung, dass die Anwendung der Vorschriften für den Antragsteller eine unbillige, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Härte bedeuten würde und ihm ein Warten bis zum Mindestalter auf Grund seiner persönlichen Umstände, die sich wesentlich von denen gleichaltriger Bewerber unterscheiden, nicht zumutbar wäre.
Zuständigkeit
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Kosten
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher begründeter Antrag
- Gegebenenfalls Führungszeugnis
Weitere Informationen
Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre. Für diese Fahrerlaubnisklasse ist keine Ausnahme vom Mindestalter möglich.
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein.
Fahrerlaubnisbehörden in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung
- Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
- Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Ansprechpartner
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel: 0431 3830Fax: 0431 383-2754E-Mail: gst[at]lbv-sh.landsh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
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Norderende 2
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Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
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