Bauprodukte: Überwachung des Einbaus bestimmter Bauprodukte
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Bauprodukte: Überwachung des Einbaus bestimmter Bauprodukte
Die Verwendung bestimmter Bauprodukte erfordert eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung.
Beschreibung
Bestimmte Bauprodukte erfordern eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der mit der Anwendung betrauten Personen. Deshalb muss der Einbau dieser Produkte auf der Baustelle überwacht werden.
Die Überwachung erfolgt durch eine, von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anerkannte, Überwachungsstelle.
Zuständigkeit
An eine anerkannte Überwachungsstelle.
Anerkannte Überwachungsstellen können Sie dem Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) entnehmen.
verwandte Vorgänge
- Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
- Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung beantragen
- Gaststättenerlaubnis
- Rechtsdienstleistungen (Rechtsberatung), Rechtsdienstleistungsregister
- Vermittlungsgeschäfte (Handeln und Makeln) Genehmigung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
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Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
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E-Mail:
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Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
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Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
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