Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Anerkennung von Aus- und Fortbildungsstellen
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Anerkennung von Aus- und Fortbildungsstellen
Wer als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation/Weiterbildung anbieten möchte, benötigt eine Anerkennung als Ausbildungsstätte.
Beschreibung
Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.
Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine staatliche Anerkennung besitzen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Dez. 43, Fachbereich 431.
Fristen
Es gelten folgende Voraussetzungen:
- Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Ausbildern,
- Nachweis geeigneter Unterrichtsräume
- Nachweis geeigneter und ausreichender Lehrmittel für jeden Teilnehmer
- Sicherstellung fortlaufender Fortbildung des Lehrpersonals
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers
Kosten
Die Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Aktuelles behördliches Führungszeugnis
- Ausbildungsprogramm einschließlich des Lehrplans
- Qualifikationsnachweise der Ausbilder (zum Beispiel Kopie des Fahrlehrerscheins)
- Auflistung aller Schulungsräume mit Angabe der Adressen, Größe (Plan mit Angabe der Raummaße erforderlich) und 2-3 aussagekräftiger Fotos
- Nachweis, welche Fahrzeuge für die praktische Ausbildung genutzt werden sollen
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen, in dem jeder vorgesehene Schulungsraum und jeder eingesetzte Ausbilder anzugeben ist.
verwandte Vorgänge
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung
- Gewerbliche Erlaubnis für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung für Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten
Ansprechpartner
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel: 0431 3830Fax: 0431 383-2754E-Mail: gst[at]lbv-sh.landsh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
E-Mail:
info-sz[at]amnf.de