Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung
Wer Abgrabungen, Abtragungen oder Aufschüttungen vornehmen möchte, benötigt hierfür unter Umständen eine Genehmigung.
Beschreibung
Eine Genehmigung für Abgrabungen oder Aufschüttungen erfolgt gemäß § 17 Abs. 1 letzter Halbsatz Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) i. V. m. § 11 a Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG). Demnach bedarf es für Abgrabungen einer Genehmigung der zuständigen Stelle, sofern die betroffene Bodenfläche größer als 1.000 m² ist oder die zu verbringende Menge mehr als 30m³ beträgt.
Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein ist ebenfalls zu beachten, da Abgrabungen, Abtragungen und Aufschüttungen unter Umständen als baugenehmigungspflichtige Maßnahmen einzustufen sind, wenn eine bestimmte Größe überschritten wird.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).
Fristen
Es empfiehlt sich frühzeitig vor Beginn der Abgrabung/Aufschüttung bei der zuständigen Stelle Beratung einzuholen.
Kosten
Gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren fallen Gebühren in Höhe von 100,00 bis 5.110,00 Euro je nach Umfang des Vorhabens an.
Bei Vorhaben, die zusätzlich der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Verträglichkeitsprüfung nach § 30 LNatSchG unterliegen, können zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 60 % des oben angegebenen Gebührensatzes anfallen.
erforderliche Unterlagen
- Lageplan,
- Beschreibung der geplanten Abgrabung/Aufschüttung sowie
- alle weiteren Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.
Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, erfragen Sie bitte vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle.
Ansprechpartner
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel: 04841 67-328Fax: 04841 67-657E-Mail: naturschutz[at]nordfriesland.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
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25821 Breklum
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Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
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