Rechtsanwalt / Rechtsanwältin: Zulassung
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin: Zulassung
Wer als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt tätig werden möchte, benötigt eine Zulassung.
Beschreibung
Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.
Voraussetzungen:
- Sie haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt oder
- Sie erfüllen die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG; BGBl. I S. 182) oder
- Sie haben die Eignungsprüfung nach dem EuRAG bestanden.
Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde. Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.
Zuständigkeit
An die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig.
Kosten
Nach der Gebührenordnung der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer wird eine Gebühr von 255,00 Euro erhoben.
erforderliche Unterlagen
Nachweise über
- die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen,
- die abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder die vorläufige Deckungszusage.
Nach den Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle.
Weitere Informationen
Ein Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider beantragen
- Fluglehrer / Fluglehrerin - Erlaubnis
- Lohnsteuerhilfeverein: Anerkennung
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
- Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
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E-Mail:
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Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
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Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
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