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Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.

Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.

Registrierung des ELT Notsenders beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Registrierung eines ELT Notsender Codes beantragen oder eine bestehende Registrierung ändern.

Jedes 406 MHz ELT Notfallgerät strahlt bei Aktivierung eine eindeutige Kennung aus. Damit lassen sich

  • Rettungskräfte alarmieren,
  • empfangene Notrufe bestimmten Luftfahrzeugen zuordnen,
  • die Halterinnen und Halter informieren.

Damit sich ein Notruf einem Luftfahrzeug zuordnen lässt, müssen Sie als Halterin oder Halter zunächst den ELT Notsender Code Ihres Luftfahrzeuges registrieren beziehungsweise ändern lassen, wenn sich nur Daten ändern.

Insbesondere beim Import des Luftfahrzeugs aus dem Ausland oder beim Export muss die ELT-Kennung neu programmiert beziehungsweise geändert werden. Das gilt auch bei einem Halterwechsel.

Sie können folgende Leistungen mit dem Antrag erledigen:

  • Registrierung des ELT Notsender Codes
  • Änderung der Registrierung eines ELT Notsender Codes

Für die Registrierung oder die Änderung einer bestehenden Registrierung müssen Sie den ELT Code gemäß den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) angeben. Dies ist eine 15-stellige Identifikationsnummer, die Sie vom Hersteller Ihres Luftfahrzeuges erhalten.

Im Antrag müssen Sie zudem allgemeine Angaben zum Luftfahrzeug machen und den Standort angeben. Sie müssen mindestens einen Notfallkontakt nennen. Es wird Ihnen aber dringend empfohlen, mindestens 2 Notfallkontakte anzugeben.

Mit der Registrierung oder der Änderung einer bestehenden Registrierung liegen dem Luftfahrt-Bundesamt die notwendigen Informationen bezüglich des ELT Notsenders vor.

Kurztext

  • 406 MHz-Notsender (ELT) Registrierung
  • Registrierung oder Änderung des ELT Notsender Codes beantragen
  • Antrag beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), inkl.:
    • Allgemeine Angaben zum Luftfahrzeug und zum Standort des Luftfahrzeugs
    • Angabe des ELT Codes
    • Angabe mindestens eines Notfallkontaktes
    • wird Antrag für ein Luftsportgerät gestellt: Auszug aus dem Luftsportgeräteregister
  • folgende Personen können eine Registrierung oder Änderung des ELT Notsender Codes beantragen:
    • Halterinnen oder Halter
    • Vertretung
  • die Beantragung der Registrierung oder die Änderung des ELT Notsender Codes ist kostenpflichtig
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

 

Die Registrierung oder eine Änderung der Registrierung eines ELT Notsender Codes können Sie online beziehungsweise per Post, E-Mail oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
  • Wenn Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid der Registrierung oder Änderung abrufen.

Post, E-Mail und Fax:

  • Rufen Sie die Formulare zu Registrierung oder Änderung der Registrierung eines Notsender Codes auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über ein Luftfahrzeug,
    • das noch keine Registrierung eines ELT Notsender Codes besitzt (Antrag auf Registrierung) oder
    • das bereits eine Registrierung eines ELT Notsender Codes besitzt (Antrag auf Änderung der Registrierung).
  • Sie sind Halterin oder Halter des betroffenen Luftfahrzeugs beziehungsweise eine Vertretung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

  • Antrag für Registrierung oder Änderung der Registrierung eines COSPAS/SARSAT Notsenders 406MHZ

für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:

  • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung

für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)

für Registrierung oder Änderung der Registrierung eines Luftsportgerätes:

  • Auszug aus dem Luftsportgeräteverzeichnis

Welche (weiteren) Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

 

§ 19 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

Nachrichten für Luftfahrer II - 69/01, Anhang 10, Ausgabe III Kapitel 5 Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt (ICAO)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Registrierung oder Änderung eines ELT Notsender Codes.

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig
Tel: +49 531 2355-0Fax: +49 531 2355-9099E-Mail: poststelle[at]lba.deWeb: www.lba.de


Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig
Tel: +49 531 2355-5480Fax: +49 531 2355-5498E-Mail: RefT4[at]lba.deWeb: www.lba.de/DE/Technik/Verkehrszulassung/Verkehrszulassung_node.html


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Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 10:00 bis 12:00 UhrDie Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Mittleres Nordfriesland

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Di:08:00 - 12:00
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